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- 05.12.2016 Weniger Bürokratie beim Saison-KuG!
Weniger Bürokratie beim Saison-KuG!
05.12.2016
Archivmeldungen 2016
Dabei ist eine wesentliche Hürde entfallen: Waren Firmen bei Frost und Schnee bislang gezwungen, für das Saison-KuG auf die Arbeitsagentur zugehen und einen formellen Antrag zu stellen, müssen sie der Behörde jetzt lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren. Damit kann jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Matthias Maurer, Bezirksvorsitzender der IG BAU Hamburg, ist klar: „Die neue Regelung erspart den Betrieben einiges an Schreibarbeit. Es gibt damit keine vernünftigen Argumente gegen das Saison-Kug mehr.“
Im letzten – vergleichsweise milden – Winter meldeten sich nach Angaben der Arbeitsagentur in Hamburg noch 793 Beschäftigte der Baubranche arbeitslos. Auch wegen des Saison-KuG hofft die IG BAU auf einen Rückgang. Maurer: „Das Schlechtwettergeld hilft Beschäftigten und Unternehmen. Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen.“ Saison-Kug-berechtigt sind Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten- und Landschaftsbaus. Die Leistung wird zwischen Dezember und März gezahlt. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November begonnen.
Im letzten – vergleichsweise milden – Winter meldeten sich nach Angaben der Arbeitsagentur in Hamburg noch 793 Beschäftigte der Baubranche arbeitslos. Auch wegen des Saison-KuG hofft die IG BAU auf einen Rückgang. Maurer: „Das Schlechtwettergeld hilft Beschäftigten und Unternehmen. Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen.“ Saison-Kug-berechtigt sind Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten- und Landschaftsbaus. Die Leistung wird zwischen Dezember und März gezahlt. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November begonnen.