Die Uhr läuft: Befristete Jobs sind gerade unter Berufsstartern verbreitet. Das soll sich ändern, fordert die IG BAU (Foto: IG BAU).
20.06.2019
Archivmeldungen 2019
Ihr Job hat ein Verfallsdatum – und das oft ohne jeden Grund: In Hamburg haben derzeit rund 89.000 Beschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag. Das sind 11 Prozent aller Arbeitnehmer in der Hansestadt, wie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt. „Es kann nicht sein, dass Unternehmer trotz der guten Lage am Arbeitsmarkt weiterhin so stark auf Befristungen setzen. Die Bundesregierung muss jetzt mit ihrem Versprechen Ernst machen und Zeitverträge per Gesetz eindämmen“, fordert Matthias Maurer von der IG BAU Hamburg.
Anders als bei einer Schwangerschaftsvertretung oder einer Probezeit gibt es nach Beobachtung der Gewerkschaft häufig keine zwingenden Gründe für eine Befristung. „Gerade Berufsanfänger werden gern mit einem Job auf Zeit abgespeist. Sie müssen sich von Stelle zu Stelle hangeln“, kritisiert Maurer. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im vergangenen Jahr bundesweit 38 Prozent aller Neueinstellungen befristet.

„Wer als Berufsstarter eine Familie gründen oder einen Kredit für die eigene Wohnung oder fürs Auto bekommen will, der braucht keine Zitterpartie, sondern einen sicheren Job“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Die Gebäudereinigung zähle zu den Branchen, in denen Befristungen besonders verbreitet seien. Gerade Frauen litten hier unter wackeligen Arbeitsverhältnissen. „Statt des Prinzips Heuern und Feuern braucht es eine verlässliche Personalplanung“, so Maurer weiter.

In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgeschrieben, Befristungen ohne konkreten Sachgrund – wie etwa eine Elternzeitvertretung – einzudämmen. In Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten sollen solche Zeitverträge demnach künftig auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will dazu noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen. Bislang ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund prinzipiell bis zu zwei Jahre lang erlaubt. In diesem Zeitraum kann ein befristeter Arbeitsvertrag in der Regel maximal dreimal verlängert werden.

IG BAU