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Nach Berlin: Auch Hamburg braucht ein neues Vergabegesetz!
05.01.2020
Archivmeldungen 2020
Anfang Dezember hat der Berliner Senat die Novellierung des dortigen Vergabegesetzes auf den Weg gebracht. Darin enthalten sind Vorgaben für soziale und ökologische Kriterien bei der Beschaffung. Das Vergabeentgelt in Berlin soll sich am Tarifvertrag der Länder für die Landesbeschäftigten orientieren und mit 12,50 Euro deutschlandweit am höchsten liegen. Unternehmen die öffentliche Aufträge übernehmen wollen, müssen sich an Tarifverträge halten.
Katja Karger: „Tariftreue muss auch in Hamburg die Grundlage bei allen Auftragsvergaben werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Stadt Lohndumping und das Unterlaufen von internationalen arbeits- und sozialrechtlicher Standards mit öffentlichem Geld finanziert." Der DGB Hamburg hat ein Eckpunktepapier mit den wichtigsten Forderungen für ein modernes Vergabegesetz vorgelegt. Darin heißt es u.a.:
- Der Geltungsbereich muss für alle Auftragsvergaben in Hamburg gelten und auch Nachunternehmer sowie Leiharbeitsbeschäftigte erfassen.
- Die Prinzipien Guter Arbeit sowie armutsfreie tarifliche Mindestlöhne müssen eingehalten werden.
- Effektive Kontrollen und abschreckende Sanktionen ind vorzusehen.
Zum Hintergrund
Das aktuelle Hamburger Vergabegesetz beinhaltet bereits einige Punkte hinsichtlich des fairen Handels und umweltverträglicher Beschaffung. Die sozialen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien reichen allerdings nicht über die ILO-Kernarbeitsnormen hinaus. Gemäß der international anerkannten Nachhaltigkeitsziele der UN müssen daher verlässliche Kriterien für die Vergabe nach sozialen Kriterien in das Vergabegesetz aufgenommen werden.
Die Tariftreue bezieht sich nach dem Hamburgischen Vergabegesetz lediglich auf Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Allgemeinverbindlicherklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz und den Leiharbeitsmindestlohn. Das ist aus Sicht der Hamburger Gewerkschaften zu wenig.
Felix Hoffmann
Die Tariftreue bezieht sich nach dem Hamburgischen Vergabegesetz lediglich auf Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Allgemeinverbindlicherklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz und den Leiharbeitsmindestlohn. Das ist aus Sicht der Hamburger Gewerkschaften zu wenig.
Felix Hoffmann