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Azubis in Hamburg wählen "Nachwuchs-Betriebsräte"
02.11.2016
Archivmeldungen 2016
Jede abgegebene Stimme sei wichtig, so Maurer – gerade auch mit Blick auf die neuen Azubis: „Egal, ob Scherereien mit dem Ausbilder, häufige Überstunden, fehlende Schutzkleidung oder schlechte Ausbildungsqualität – es gibt viele Azubi-typische Probleme. Hier kommen die Jugendvertreter ins Spiel. Durch ihr Mandat können sie mit dem Chef Klartext reden – und auf Verbesserungen pochen“, sagt Maurer. Denn gerade zu Beginn der Lehre trauten sich viele Azubis nicht, Probleme selbst anzusprechen.
Die IG BAU Hamburg appelliert deshalb an die heimischen Firmen, die Wahlen zu unterstützen. Denn eine engagierte Jugend könne schließlich ein großer Gewinn gerade auch für die Handwerksbetriebe sein, ist sich Maurer sicher: „Die ‚U 25-Vertreter‘ legen nicht nur den Finger in die Wunde, wenn es hakt. Oft bringen sie auch eigene Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungsqualität ein. Oder sie sorgen für ein besseres Betriebsklima. Das ist eine Chance für jedes Unternehmen.“
Die JAV-Wahl läuft im Oktober und November. Gewählt wird in Betrieben, in denen es mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat gibt. Stimmberechtig sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – genauso wie alle Mitarbeiter unter 25, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Sämtliche Infos rund um die Wahl gibt es unter www.jav-portal.de und bei der Jungen IG BAU unter https://www.facebook.com/JungeIGBAU.
Die IG BAU Hamburg appelliert deshalb an die heimischen Firmen, die Wahlen zu unterstützen. Denn eine engagierte Jugend könne schließlich ein großer Gewinn gerade auch für die Handwerksbetriebe sein, ist sich Maurer sicher: „Die ‚U 25-Vertreter‘ legen nicht nur den Finger in die Wunde, wenn es hakt. Oft bringen sie auch eigene Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungsqualität ein. Oder sie sorgen für ein besseres Betriebsklima. Das ist eine Chance für jedes Unternehmen.“
Die JAV-Wahl läuft im Oktober und November. Gewählt wird in Betrieben, in denen es mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat gibt. Stimmberechtig sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – genauso wie alle Mitarbeiter unter 25, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Sämtliche Infos rund um die Wahl gibt es unter www.jav-portal.de und bei der Jungen IG BAU unter https://www.facebook.com/JungeIGBAU.