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Bauhauptgewerbe: Tarifverhandlungen ohne Ergebnis abgebrochen!
25.06.2020
Archivmeldungen 2020
Vor allem das "Wie" des Scheiterns macht IG-BAU-Vorstandsmitglied Carsten Burckhardt fassungslos: „Den Arbeitgebern geht es offenbar nicht mehr um Inhalte, sie erwarten von der IG BAU eine Unterwerfung. Ihre Idee, den Verzicht auf unsere Forderung einer Wegezeitentschädigung zur Voraussetzung für ein Angebot zu machen, ist beispiellos. Einen solchen Kniefall wird es mit der IG BAU nicht geben. Ebenso unzumutbar ist das Ansinnen, die Reduzierung der Einkommensforderung zur Vorbedingung für ein Angebot zu machen. Mit ihrer Blockadehaltung verhindern die Arbeitgeber eine Lösung in freien Verhandlungen“, so der IG BAU-Verhandlungsführer.
„Um einen Kompromiss zu erzielen, haben wir viele Vorschläge unterbreitet. Mehr geht nicht. Immer wieder schieben die Arbeitgeber die Corona-Pandemie vor, um Baubeschäftigte nicht an der positiven Entwicklung zu beteiligen", so Burckhardt weiter, "denn klar ist: die Bauwirtschaft boomt auch in Corona-Zeiten weiter.“ Die IG BAU fordert ein deutliches Einkommensplus sowie die Entschädigung der Wegezeiten zu den Baustellen. Die Arbeitgeber haben kein Angebot vorgelegt.
Einstimmig empfahl die Verhandlungskommission dem IG BAU-Bundesvorstand dann auch, das Scheitern der Tarifverhandlungen zu erklären und die Schlichtung anzurufen. Schlichter ist der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel. Nach der Schlichtungsordnung im Baugewerbe haben die Tarifvertragsparteien mit Beginn der Schlichtung maximal 14 Tage Zeit, zu einem Ergebnis zu kommen. Finden sie bis dahin keinen Kompromiss, endet die Friedenspflicht.
IG BAU
„Um einen Kompromiss zu erzielen, haben wir viele Vorschläge unterbreitet. Mehr geht nicht. Immer wieder schieben die Arbeitgeber die Corona-Pandemie vor, um Baubeschäftigte nicht an der positiven Entwicklung zu beteiligen", so Burckhardt weiter, "denn klar ist: die Bauwirtschaft boomt auch in Corona-Zeiten weiter.“ Die IG BAU fordert ein deutliches Einkommensplus sowie die Entschädigung der Wegezeiten zu den Baustellen. Die Arbeitgeber haben kein Angebot vorgelegt.
Einstimmig empfahl die Verhandlungskommission dem IG BAU-Bundesvorstand dann auch, das Scheitern der Tarifverhandlungen zu erklären und die Schlichtung anzurufen. Schlichter ist der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel. Nach der Schlichtungsordnung im Baugewerbe haben die Tarifvertragsparteien mit Beginn der Schlichtung maximal 14 Tage Zeit, zu einem Ergebnis zu kommen. Finden sie bis dahin keinen Kompromiss, endet die Friedenspflicht.
IG BAU