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Beschäftigte in der Landwirtschaft müssen um ihre Zusatzrente bangen
12.06.2020
Archivmeldungen 2020
„Wer Kühe melkt oder Äcker pflügt, hat meist nur ein geringes Einkommen. Um im Alter nicht in die Armut zu rutschen, sind die Beschäftigten dringend auf die Zusatzrente angewiesen“, sagt Matthias Maurer. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Hamburg ruft die Arbeitgeber dazu auf, die Kündigung zurückzunehmen. Die betriebliche Extra-Rente sei eine „enorm wichtige Säule“ in der Altersvorsorge. „Ein Sparen an der Zusatzrente ist ein Sparen am falschen Ende. Denn ohne solche Anreize wird die Suche nach Personal für landwirtschaftliche Betriebe noch schwieriger als bisher“, betont Maurer. Zwar hätten Gewerkschaftsmitglieder nach aktuellem Stand auch über 2020 hinaus Ansprüche auf den Renten-Tarifvertrag. Die IG BAU fordert jedoch eine verpflichtende Lösung für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft.
Die Betriebsrenten werden vom Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) organisiert. Die Zahlung ist ein Muss für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Denn die Regelung wird vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Beschäftigten macht die Extra-Rente nach 40 Beitragsjahren aktuell 52 Euro im Monat aus. Weitergehende Infos erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft bei IG BAU-Branchensekretärin Sarah-Vanessa Witte unter 0160 92 100 751.
Achtung! Bis auf weiteres gilt: Nur ArbeitnehmerInnen, die bereits IG BAU-Mitglied sind oder im Laufe des Jahres 2020 noch Mitglied werden und in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt sind, erwerben nach 2021 noch Anwartschaften auf tarifliche Rentenbeihilfe!
IG BAU
Die Betriebsrenten werden vom Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) organisiert. Die Zahlung ist ein Muss für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Denn die Regelung wird vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Beschäftigten macht die Extra-Rente nach 40 Beitragsjahren aktuell 52 Euro im Monat aus. Weitergehende Infos erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft bei IG BAU-Branchensekretärin Sarah-Vanessa Witte unter 0160 92 100 751.
Achtung! Bis auf weiteres gilt: Nur ArbeitnehmerInnen, die bereits IG BAU-Mitglied sind oder im Laufe des Jahres 2020 noch Mitglied werden und in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt sind, erwerben nach 2021 noch Anwartschaften auf tarifliche Rentenbeihilfe!
IG BAU