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Kein Weihnachtsgeld im Gebäudereinigerhandwerk? Unsere Antwort: bundesweiter Warnstreik!
18.11.2018
Archivmeldungen 2018
Täglich werden Schulen, Büros, Industriebetriebe oder Einkaufszentren von uns GebäudereinigerInnen gereinigt. Auch wir wollen uns einmal im Jahr etwas besonderes leisten können und ein Weihnachtsgeld erhalten - so wie es in den meisten anderen Branchen Normaliltät ist. Am Montag treten dafür bundesweit Belegschaften in den Warnstreik, um unsere Forderungen zu unterstreichen.
Wo kann ich mich informieren?
Nähere Infos bekommst Du in den Bezirksverbandsbüros der IG BAU in Deiner Nähe.
Wer darf streiken?
Jede Reinigungskraft in Innungsbetrieben, sofern die IG BAU sie zum Streik aufgerufen hat. Der Streik ist ein garantieertes Grundrecht und rechtmäßiges Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen. Dies gilt auch für Warnstreiks! Achtung: Nur Mitglieder der IG BAU haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Streik! Mitglied werden? Hier entlang!
IG BAU, Region Nord
Wo kann ich mich informieren?
Nähere Infos bekommst Du in den Bezirksverbandsbüros der IG BAU in Deiner Nähe.
Wer darf streiken?
Jede Reinigungskraft in Innungsbetrieben, sofern die IG BAU sie zum Streik aufgerufen hat. Der Streik ist ein garantieertes Grundrecht und rechtmäßiges Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen. Dies gilt auch für Warnstreiks! Achtung: Nur Mitglieder der IG BAU haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Streik! Mitglied werden? Hier entlang!
IG BAU, Region Nord