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- 12.02.2019 Neue Regeln beim Resturlaub
Neue Regeln beim Resturlaub
12.02.2019
Archivmeldungen 2019
„Der Chef muss die Mitarbeiter jetzt aktiv dabei unterstützen, den Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht, kann der Urlaub im nächsten Jahr genommen oder ausbezahlt werden“, erklärt Matthias Maurer von der IG BAU Hamburg.
Viele Beschäftigte in der Region scheuten davor zurück, alle Urlaubstage zu nehmen. „Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verzichtet mancher auf die verdiente Erholung“, so der Gewerkschafter. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfallen überdurchschnittlich viele Urlaubstage in der Reinigungsbranche – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung dort. In Hamburg arbeiten laut Arbeitsagentur rund 40.400 Menschen in der Gebäudereinigung.
„Beschäftigte, die ihren Urlaub nicht rechtzeitig genommen haben, guckten bisher meistens in die Röhre. Damit ist nun Schluss“, sagt Maurer. Nach dem Europa-Urteil stehe der Arbeitgeber jetzt in der Pflicht, beim Urlaub „klare Ansagen“ zu machen. Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Urlaub im Todesfall eines Arbeitnehmers auf dessen Familie vererben lässt.
Wer Fragen rund um den eigenen Urlaubsanspruch hat, bekommt Rat bei den Rechtsschutzexperten der Gewerkschaft in den IG BAU-Büros Hamburg (Telefon: 040 - 25 30 44-0) und Stade (Telefon: 069 - 957 37 - 421).
Viele Beschäftigte in der Region scheuten davor zurück, alle Urlaubstage zu nehmen. „Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verzichtet mancher auf die verdiente Erholung“, so der Gewerkschafter. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfallen überdurchschnittlich viele Urlaubstage in der Reinigungsbranche – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung dort. In Hamburg arbeiten laut Arbeitsagentur rund 40.400 Menschen in der Gebäudereinigung.
„Beschäftigte, die ihren Urlaub nicht rechtzeitig genommen haben, guckten bisher meistens in die Röhre. Damit ist nun Schluss“, sagt Maurer. Nach dem Europa-Urteil stehe der Arbeitgeber jetzt in der Pflicht, beim Urlaub „klare Ansagen“ zu machen. Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Urlaub im Todesfall eines Arbeitnehmers auf dessen Familie vererben lässt.
Wer Fragen rund um den eigenen Urlaubsanspruch hat, bekommt Rat bei den Rechtsschutzexperten der Gewerkschaft in den IG BAU-Büros Hamburg (Telefon: 040 - 25 30 44-0) und Stade (Telefon: 069 - 957 37 - 421).