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Auf Montage muss der Chef ab jetzt die Unterkunft stellen – und bezahlen
13.01.2017
Archivmeldungen 2017
Die IG BAU Hamburg spricht von einem „Durchbruch“. „In den meisten Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Arbeitgeber die Übernachtung bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. Das gilt jetzt endlich auch für den Bau“, sagt Bezirkschef Matthias Maurer. Zwar hätten manche Bauunternehmen betriebsintern schon heute vernünftige Unterkunftsregelungen. Die vom Chef organisierte und bezahlte Übernachtung gelte nun jedoch erstmals für alle 806 Baubetriebe in Hamburg – ohne Ausnahme.
Die Regelung ist Teil des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe, den IG BAU und Arbeitgeberverbände im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Darin ist für AuswärtsJobs auch eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschrieben. Per Betriebsvereinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden. Maurer: „Dort, wo es starke Betriebsräte und viele Gewerkschaftsmitglieder gibt, lassen sich mit einer Betriebsvereinbarung sogar die Standards der Unterkunft regeln – zum Beispiel ein Anspruch auf ein Einzelzimmer.“
Bisher galt bei der Bau-Unterkunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs war, der bekam vom Arbeitgeber eine „Auslöse“ von 34,50 Euro pro Kalendertag und musste davon häufig selbst die Unterkunftskosten bestreiten. „Zu diesem Preis ein Zimmer in der Großstadt zu finden, war meist ein Ding der Unmöglichkeit“, berichtet Maurer. Und wenn der Chef die Unterkunft selbst organisierte, konnte er den Beschäftigten hierfür bis zu 6,50 Euro von der Tagespauschale abziehen – auch für den Bau-Container.
Die Regelung ist Teil des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe, den IG BAU und Arbeitgeberverbände im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Darin ist für AuswärtsJobs auch eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschrieben. Per Betriebsvereinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden. Maurer: „Dort, wo es starke Betriebsräte und viele Gewerkschaftsmitglieder gibt, lassen sich mit einer Betriebsvereinbarung sogar die Standards der Unterkunft regeln – zum Beispiel ein Anspruch auf ein Einzelzimmer.“
Bisher galt bei der Bau-Unterkunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs war, der bekam vom Arbeitgeber eine „Auslöse“ von 34,50 Euro pro Kalendertag und musste davon häufig selbst die Unterkunftskosten bestreiten. „Zu diesem Preis ein Zimmer in der Großstadt zu finden, war meist ein Ding der Unmöglichkeit“, berichtet Maurer. Und wenn der Chef die Unterkunft selbst organisierte, konnte er den Beschäftigten hierfür bis zu 6,50 Euro von der Tagespauschale abziehen – auch für den Bau-Container.