08.01.2015
Archivmeldungen 2015
Acuh der Bau-Mindestlohn für ungelernte Tätigkeiten ist mit dem Jahreswechsel auf 11,15 Euro gesteigen. Damit liegt die Lohnuntergrenze am Bau deutlich über dem neuen, gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Die IG BAU hatte als „Pionierin des Mindestlohns“ schon Mitte der 90er-Jahre eine Lohnuntergrenze am Bau durchgesetzt. „Entscheidend für eine fair bezahlte Arbeit ist aber nicht der ‚Lohn-Sockel‘ unten, sondern der Tariflohn. Und der liegt für Bauarbeiter in Hamburg bei einem Stundenlohn von 18,17 Euro“, so Matthias Maurer. Bei Fragen zum Lohn können sich Bauarbeiter zum regulären Telefontarif an die Info-Hotline der IG BAU wenden: 0391 / 40 85 232 (Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr, Samstag von 9 bis 16 Uhr).