22.04.2012
Archivmeldungen 2012
Wer in Hamburg einen 400-Euro-Job annimmt, sollte sich vorher genau darüber informieren, wie hoch die Tariflöhne in seiner Branche sind. Denn: Arbeitgeber müssen Minijobbern den gleichen Stundenlohn zahlen, den ein regulär Beschäftigter erhält - sofern ein Tarifvertrag gilt.
In Hamburg sind nach Informationen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)mehr als 166.000 Menschen geringfügig beschäftigt. „Auch wer 400 Euro-Kräfte einstellt, muss sich an die Tarifverträge halten, die für die Branche gelten. Die Minijobber mit Niedriglöhnen abzuspeisen, ist rechtswidrig“, stellt Matthias Maurer deshalb fest. Immer wieder, so der Bezirksvorsitzende der IG BAUHamburg, versuchten Arbeitgeber mit Tricks und Druck, den Lohn von geringfügig Beschäftigten zu drücken.

Für die Gebäudereiniger-Branche in Hamburg bedeutet dies: Chefs müssen Minijobbern mindestens 8,82 Euro Stundenlohn zahlen. Das ist der tariflich festgelegte Satz“, so Maurer in Hinblick auf die teils noch immer prekären Arbeitsbedingungen bei den Reinigungs-Unternehmen. Der IG BAU-Chef wehrt sich dagegen, dass Minijobber als „Beschäftigte 2. Klasse“ behandelt werden: „Wenn schon Minijob, dann aber auch fair bezahlt.“ Grundsätzlich sei die große Zahl von 400-Euro-Beschäftigungsverhältnissen eine fatale Entwicklung, weil Arbeitgeber geringfügige Beschäftigungen immer häufiger nutzen, um Personalkosten zu drücken.

Insbesondere in der Gebäudereiniger-Branche in Hamburg sind Minijobs gang und gäbe. Dadurch werden letztlich immer mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse verdrängt,“ so der Gewerkschafter. Für viele sei der 400-Euro-Job längst zur „regulären Beschäftigung“ geworden – mit „sozialen Spätfolgen“. Maurer: „Minijobber haben keine Chance, ein ausreichendes Rentenpolster aufzubauen. Damit ist der direkte Weg in die Altersarmut vorprogrammiert.