Bauhauptgewerbe
Foto: Harning.
20.03.2025
Nachrichten

Zwischen dem 5. März und dem 1. April lädt die IG BAU-Region Nord zu insgesamt sieben wohnortnahen Mitgliederversammlungen im Bauhauptgewerbe, um mit den Beschäftigten über mögliche Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag und im Tarifvertrag 13. Monatseinkommen zu diskutieren. Sollen die Verträge gekündigt werden, um den Weg für Verhandlungen frei zu machen - oder nicht? Die Hamburger Veranstaltung findet am 27. März um 17 Uhr im Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof statt (Besenbinderhof 57a, 20097 Hamburg).

Tagesordnung der Mitgliederversammlungen:

  • Top 1 - Tarifvertrag 13. Monatseinkommen. Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum 31. Dezember 2025 gekündigt und neu verhandelt werden. Aktuell vereinbart sind 123 Gesamttarifstundenlöhne in Hamburg und je 54 Gesamttarifstundenlöhne in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
  • Top 2 - Bundesrahmentarifvertrag, § 7. Einzelne Punkte dieses Abschnitts können bei Fortbestand des sonstigen BRTV mit einer Frist von 6 Monaten zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden. Konkret geht es um die Abschnitte 3.2 Verpflegungsgeldzuschuss, 4. Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt, 4.1 Wegezeitentschädigung, 4.3 Unterkunft, 4.5 Wochenendheimfahrten.
  • Top 3 - Was bedeutet der Schutz der SOKA BAU für meinen Geldbeutel, beim Urlaubsgeld und bei der Rente?
  • Top 4 - Wahl von 5 Vertretern für die regionale Tarifkonferenz am 12. April 2025 in Hamburg.