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- 09.08.2019 Dachdecker-Mindestlöhne steigen
Dachdecker-Mindestlöhne steigen
09.08.2019
Archivmeldungen 2019
"Die Branchenmindestlöhne sichern den Wettbewerb vor Dumpingkonkurrenz. Es ist deshalb insbesondere im Interessse der Betriebe, angemessene Branchenmindestlöhne zu haben", kommentiert der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG BAU, Dietmar Schäfers. "Gleichzeitig konnten wir gemeinsam mit den Arbeitgebern feststellen, dass sich der 2018 eingeführte Gesellenmindestlohn (Branchenmindestlohn 2) positiv auf die Branche un deren Image auswirkt. Deshalb ist es sinnvoll, ihn beizubehalten und weiterzuentwickeln."
Im Einzelnen steigt der Branchenmindestlohn 2 für gelernte Fachkräfte ab dem 1. Januar 2020 um 40 Cent auf 13,60 Euro und ab dem 1. Januar 2021 um weitere 50 Cent auf 14,10 Euro. Der Branchenmindestlohn 1 für Helfertätigkeiten steig ab 1. Januar 2020 um 20 Cent auf 12,40 Euro und am dem 1. Januar 2021 um weitere 20 Cent auf 12,60 Euro. Der Tarifvertrag endet zum 31. Dezember 2021.
Das Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung beider Tarifvertragspartner bis zum 14. August 2019. Im Anschluss wird die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit beantragt.
IG BAU Mediendienst
Im Einzelnen steigt der Branchenmindestlohn 2 für gelernte Fachkräfte ab dem 1. Januar 2020 um 40 Cent auf 13,60 Euro und ab dem 1. Januar 2021 um weitere 50 Cent auf 14,10 Euro. Der Branchenmindestlohn 1 für Helfertätigkeiten steig ab 1. Januar 2020 um 20 Cent auf 12,40 Euro und am dem 1. Januar 2021 um weitere 20 Cent auf 12,60 Euro. Der Tarifvertrag endet zum 31. Dezember 2021.
Das Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung beider Tarifvertragspartner bis zum 14. August 2019. Im Anschluss wird die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit beantragt.
IG BAU Mediendienst