Foto: IG BAU
18.04.2020
Archivmeldungen 2020
Die Bundesregierung hat aufgrund der Corona Pandemie den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Ein erster richtiger Schritt, der aber nicht ausreicht. Wie schon der DGB, tritt die Industriegewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) für eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf mindestens 80, besser 90 Prozent ein.

Was ist, wenn das Kurzarbeitergeld nicht zum Leben reicht?

60 Prozent vom Netto reichen nicht zum Leben. Insbesondere für Teilzeitbeschäftigte werden die nächsten Monate zu einer finanziellen Herausforderung. Helfen kann hier u.a. das von der Bundesregierung beschlossene Sozialschutzpaket und der erleichterte Zugang zur Grundsicherung (ALG II).

Die Arbeitsagenturen sind angewiesen worden, für die nächsten sechs Monate:
  • Keine Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung
  • Keine Überprüfung von anrechenbarem Vermögen
vorzunehmen und eine formlose Antragstellung zu gewährleisten.

Leistungen zur Grundsicherung kann jede Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und die eigene Familie sicher zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht (Kurzarbeitergeld aufstocken).


 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsicherung findest Du hier:

Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder Brief beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Zu den Anträgen geht es hier:
Deine IG BAU steht Dir selbstverständlich jetzt zur Seite. Solltest Du Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben, wende Dich an unsere Mitgliederbüros in Deiner Nähe.
Hier findest Du die für Dich zuständige Dienststelle der Arbeitsagentur:
Die Bundesagentur für Arbeit hat unter folgender Telefonnummer eine gebührenfreie Hotline eingerichtet:

0800 4 5555 23