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Reinigungskräften droht der gesetzliche Mindestlohn!
22.12.2017
Archivmeldungen 2017
Der Grund: Das Bundesarbeitsministerium hat die neuen Tariflöhne für die Branche noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt. Der alte Tarifvertrag läuft jedoch Ende Dezember aus. „Damit gilt das Januar-Lohn-Plus, das die IG BAU mit den Arbeitgebern ausgehandelt hat, nicht automatisch in allen Betrieben. Nur Gewerkschaftsmitglieder können darauf einen Anspruch erheben“, erklärt Bezirksvorsitzender Matthias Maurer.
Um das Lohn-Plus im Januar zu bekommen, sollten Reinigungskräfte noch im Dezember in die IG BAU eintreten. Ausführliche Infos und Unterstützung für Beschäftigte gibt es in den IG BAU-Büros in Hamburg (Telefon: 0 40 – 25 30 44-0) und Stade (Telefon: 0 41 41 – 6 25 01).
Um das Lohn-Plus im Januar zu bekommen, sollten Reinigungskräfte noch im Dezember in die IG BAU eintreten. Ausführliche Infos und Unterstützung für Beschäftigte gibt es in den IG BAU-Büros in Hamburg (Telefon: 0 40 – 25 30 44-0) und Stade (Telefon: 0 41 41 – 6 25 01).