Verhandlungsführer Carsten Burckhardt mit der Verhandlungskommission (Foto: IG BAU).
01.10.2020
Nachrichten-Überblick
In der dritten Tarifverhandlung sind die Arbeitgeber zur Einsicht gekommen und haben einem Verhandlungsergebnis zugestimmt, das die Leistungen unserer beschäftigten Mitglieder im Gerüstbauerhandwerk insbesondere auch in der Pandemiezeit würdigt. Rückwirkend zum 1. September 2020 erhöhen sich die Entgelte um 2,3 Prozent, der Ecklohn steigt von 16,66 Euro auf 17,04 Euro pro Stunde.
Für die erbrachten Leistungen während der Pandemiezeit erhalten unsere Mitglieder eine einmalige "Corona-Prämie" von 350 Euro. Diese ist spätestens im Dezember 2020 zur Auszahlung zu bringen und entspricht etwa einem Prozent vom Jahreslohn eines Ecklöhners. Für Auszubildende werden 175 Euro "Corona-Prämie" gezahlt.

Die Ausbildungsvergütungen werden für das erste Ausbildungsjahr um 50 Euro, für das zweite Ausbildungsjahr um 60 Euro und für das dritte Ausbildungsjahr um 70 Euro erhöht. Der Mindestlohn von derzeit 11,88 Euro wird ab dem 1. August 2020 bis zum 30. September 2021 mit 12,20 Euro festgelegt. Die Tarifverträge haben gleichlautende Laufzeiten, vom 1. August 2020 bis zum 30. September 2021.

Darüber hinaus wurde vereinbart Wegezeitmodelle zu erarbeiten, die Kopplung des Mindestlohnes an die Lohntabelle zu prüfen und die Zulassung für die Weiterbildungsmaßnahmen rechtsverbindlich zu regeln.

IG BAU